HSG Gedern/Nidda II: Weiterer kleiner Schritt
Gedern/Nidda (fs). Vier Siege fehlen den Handballerinnen der HSG Gedern/Nidda II noch zum angestrebten Titelgewinn in der Bezirksliga A Gießen. Die HSG Grünberg/Mücke erwies sich für das Team von Trainer Thomas Schuster nicht als Stolperstein. Mit 27:20 (16:8) behielt der Tabellenführer vor heimischem Publikum die Oberhand.
HSG Gedern/Nidda II –
HSG Grünberg/Mücke 27:20
Die Situation an der Tabellenspitze bleibt für Gedern/Nidda II unverändert, da auch Verfolger HSG Butzbach/K/P/G seine Partie bei der TG Friedberg gewann. Gedern/Nidda II ist aktuell drei Zähler voraus, bekommt aber exakt so viele Punkte wegen Unterschreitung des Schiedsrichtersolls wieder abgezogen.
Start-Ziel-Sieg
Die Gastgeberinnen leisteten sich in der Anfangsphase einige technische Fehler und fanden dadurch schwer ins Spiel, doch unter dem Strich war es ein ungefährdeter Start-Ziel-Sieg für den Tabellenführer gegen einen deutlich unterlegenen Gegner. Zwischen der zehnten und 20. Spielminute setzte sich der Favorit von einem 4:2 auf 13:6 ab. Zur Pause stand ein Zwischenergebnis von 16:8 auf der Anzeigetafel. Die Gastgeberinnen konnten ihre Leistungsträgerin Christine Meyer schonen und den Spielerinnen, die in den beiden letzten Spielen nur wenig Einsatzzeit erhielten, ordentlich Spielpraxis geben. „Wir haben regelmäßig durchgewechselt, darunter leidet natürlich der Spielfluss und auch das Ergebnis“, meinte HSG-Trainer Thomas Schuster. Obwohl angesichts der Kräfteverhältnisse zwischen den beiden Teams durchaus 40 Treffer möglich gewesen wären, wollte Schuster nach dem 27:20 nicht meckern. Allenfalls das nachlässige Auftreten in der Schlussphase missfiel dem Übungsleiter. Im Endeffekt zählten die zwei Punkte und das Festigen der in den vergangenen Wochen erarbeiteten Spitzenposition.
HSG Gedern/Nidda II: Stroh, Neef – Menzel (1), Egerer (6/1), Unger (2), Meyer, Prenger (6), Eberhardt (2/1), Kaunath, Holzapfel (2), Thun (5/1), A. Pfaff, Eckhardt (1), Appel (2). – SRin: Gerullis (Wölfersheim). – Zuschauer: 25. – Zeitstrafen: 4:2 Minuten.
Quelle: Kreis-Anzeiger (26.03.2019)